Die Praxis zeigt, dass Wägezellen mit kleiner Nennlast oft schneller überlastet werden als Wägezellen mit hohen Nennlastbereichen. So kann zum Beispiel eine Wägezelle mit einer Nennlast von 20 kg bereits durch einen herabfallenden Schraubenschlüssel erheblich geschädigt werden.
Daneben kann der Konstrukteur für eine Reihe von Wägezellengeometrien seinen individuellen Überlastschutz selbst realisieren und einsetzen. Abbildung 1 zeigt einen Konstruktionsvorschlag für einen Überlastschutz für die HBM-Wägezelle Typ Z6. Dabei wird der mögliche Verformungsweg/Federweg der Wägezelle durch einen mechanischen Anschlag begrenzt.
Die Datenblattangabe Nennmessweg beschreibt das Maß der Verformung der Wägezelle bei ihrer Nennbelastung. Mit einem mechanischen Anschlag wird der mögliche Federweg in Abhängigkeit vom Wägezellentyp und dessen Nennlastbereich auf 120 % bis 150 % des Nennmessweges begrenzt, um damit eine Überlastung der Wägezelle zu verhindern.
Dabei wird der Anschlag mit Abstandslehren justiert. Da die beschriebenen Verformungswege sehr gering sind - in der Praxis nur wenige 1/10 mm - haben sich dafür zu verspannende Schrauben mit Feingewinde bewährt. Außerdem ist es empfehlenswert, den Spalt zwischen Wägezelle und Anschlag vor Verschmutzungen zu schützen; denn Verschmutzungen können durchaus eine Ursache für Messfehler wie zum Beispiel ungewollte Federwegbegrenzung sein.
Bei einem weichen Wägezellenunterbau können sich andere als im Datenblatt angegebene Messwege ergeben. Oftmals wirkt die Überlastsicherung durch das Durchbiegen der Montageplatte zu früh. Folglich muss der Spalt zwischen Wägezelle und Anschlag vergrößert werden. Dabei ist es für den Anwender von Vorteil, wenn er die Wägevorrichtung mit der Nennlast belasten und den dann verbleibenden Spalt bis zum mechanischen Anschlag auf 0,05 mm bis 0,1 mm einstellen kann.