Bedienung von Fahrzeugwaagen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Bedienung von Fahrzeugwaagen. Im ersten Schritt wird das zu verwiegende Fahrzeug auf die Waage gefahren. Nun kann der Fahrzeugführer eigenständig den Wägevorgang am Bedienterminal bzw. Schaltschrank auslösen. Um Manipulationen zu vermeiden, gibt es verschiedene Identifikationsmethoden (z.B. über Mobilgerät oder Barcode), die die Wägung einem Auftrag zuordnen. Auch das Fahrzeugkennzeichen wird erfasst und zugeordnet, dazu kommt eine kamera- und/oder sensorgestützte Positionserfassung.
Auch für die Fernbedienung der Waagen z.B. aus einem Bürogebäude, gibt es mittlerweile Lösungen, wie z.B. Großdisplays, die über verschlüsselte Datenkommunikation angesteuert werden.
Messverfahren
Bei modernen Fahrzeugwaagen erfolgt die Gewichtserfassung elektromechanisch mit Hilfe von Wägezellen, wie z.B. RTN oder C16i von HBK. Diese analogen oder digitalen Wägezellen müssen, für den eichpflichtigen Gebrauch, gewisse Rahmenbedingungen erfüllen und nach entsprechenden Richtlinien (WELMEC 2.4) gültig für Europa verbaut werden.
Üblicherweise werden DMS-basierte Wägezellen verwendet. Unter Lasteinwirkung verformt sich die Wägezelle, die wie ein Federkörper wirkt, was bei den installierten Dehnungsmessstreifen auf der Wägezelle eine elektronisch messbare Widerstandsänderung bewirkt. Diese wird an eine Elektronik, wie z.B. ein Wägeterminal weitergeleitet, verarbeitet und als Gewichtsangabe zur Anzeige gebracht.
Mittlerweile werden häufig digitale Wägezellen eingesetzt, bei denen die Umwandlung in ein digitales Signal bereits in der Messzelle stattfindet. Dazu wir eine kleine Messverstärkerplatine in die Wägezelle integriert und wieder hermetisch verschlossen. Der Verstärker wandelt dann gleich in der Wägezelle das analoge DMS-Signal in ein digitales und damit auch wesentlich störungsanfälligeres Signal um. Damit können Störungen durch Einfluss auf die Messkabel ausgeschlossen werden. Auch sind Manipulationen des Sensorsignals damit weitgehend ausgeschlossen.
Messgenauigkeit
Als Handelswaagen müssen Fahrzeugwaagen die Genauigkeitsklasse III erfüllen. Das wurde in der Mess- und Eichverordnung definiert. Die Grundlage hierfür bildet die relative Auflösung, also der Quotient aus Höchstlast (Max) und kleinstem aufgelöstem Gewichtswert, dem Eichwert e (=d).